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Haverkamp Elektro- und Montagebau
Große Straße 18
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Fax:05901 1064

Sicherheitstechnik und Meldetechnik für Ihr Zuhause

Schützen Sie sich und Ihr Zuhause – nicht nur mit Rauch­meldern, son­dern auch mit mo­der­nen Warn­sys­te­men wie Gas­meldern und Wasser­meldern oder Blitz- & Übers­pannungs­schutz. Wir bie­ten Ih­nen zu­ver­läs­si­ge Sicher­heits- und Melde­technik so­wie vor­beu­gen­de Schutz­in­stal­la­tio­nen in Fürstenau und Umgebung.

Modernes Einfamilienhaus im Grünen, geschützt von einer transparenten Kuppel mit Schild-Symbol.

Blitz- und Über­spannungs­schutz

Hit­ze­pe­ri­o­den mit Wär­me­ge­wit­tern füh­ren zu ei­ner stei­gen­den Ge­fahr von Blitz­ein­schlägen und Über­spannungen.

Ein Einfamilienhaus bei Nacht, umgeben von einer leuchtenden Schutzkuppel, wird von einem Blitz getroffen.

Vor di­rek­ten Blitz­ein­schlä­gen schüt­zen Sie Ihr Zu­hau­se mit ei­ner Blitz­schutz­an­la­ge (äußerer Blitz­schutz). Sie lei­tet ei­nen Blitz oh­ne Schä­den in Rich­tung Erde, ver­hin­dert da­mit Brän­de und elek­tri­sche Schläge.

Der Über­span­nungs­schutz (innerer Blitz­schutz) ist ei­ner­seits ein wich­ti­ger Teil ei­ner Blitz­schutz­an­la­ge, je­doch dar­über hin­aus auch un­ab­hän­gig von ei­ner sol­chen als ei­gen­stän­di­ges Sys­tem in­stal­lier­bar. Denn kri­ti­sche Über­span­nun­gen tre­ten nicht nur auf, wenn ein Blitz bei Ih­nen ein­schlägt: Schon ein Ein­schlag in der Nä­he ei­ner wei­ter ent­fer­nen En­er­gie- oder Sig­nal­lei­tung kann da­zu füh­ren, dass al­le elek­tro­ni­schen Ge­rä­te in Ih­rem Haus be­schä­digt wer­den. Der Über­span­nungs­schutz sorgt in sol­chen Fäl­len für den Schutz von Ka­bel­in­stal­la­tio­nen und den da­ran an­ge­schlos­se­nen Geräten.

Der Über­span­nungs­schutz ist bei Neu­bau­ten per Ge­setz ver­pflich­tend. Ei­ne Schutz­an­lage ge­gen Blitz­ein­schlä­ge hin­ge­gen ist zwar emp­feh­lens­wert, je­doch nicht vorgeschrieben.


Gasmelder/Kohlenmonoxidmelder

Schutz vor der un­sicht­ba­ren Ge­fahr: Kohlen­monoxid, ei­ne che­mi­sche Ver­bin­dung aus Sau­er- und Kohlen­stoff, ist kom­plett ge­ruchs-, ge­schmacks- und farblos.

Bei Erd­gas und an­de­ren Brenn­ga­sen wird stets ein Stoff bei­ge­men­gt, der das von Na­tur aus ge­ruchs­lo­se Gas wahr­nehm­bar macht. Sie kön­nen es al­so rie­chen. Die­ser Pro­zess nennt sich Odo­rie­rung . Das bei vie­len Ver­bren­nungs­pro­zes­sen ent­ste­hen­de Kohlen­monoxid ist je­doch ge­ruchs-, ge­schmacks- und farblos.

Kohlen­monoxid ist schwe­rer als Luft und setzt sich als Ers­tes auf dem Bo­den ab. CO-Ga­se stel­len ins­be­son­de­re bei de­fek­ten Hei­z­an­la­gen (Gas­ther­me, Gas­her­de) und nicht ord­nungs­ge­mäß funk­tio­nie­ren­den Ka­mi­nen ei­ne Ge­fahr dar.

Ein Gas­mel­der mel­det schon kleins­te Gas­men­gen mit ei­nem lau­ten Alarmton. So bleibt Ih­nen beim Er­tö­nen des Alarms aus­rei­chend Zeit, um schnell die Fens­ter zu öff­nen und wei­te­re Maß­nah­men zu ergreifen.

Was gibt es zu beachten?

  • Jeg­li­che Ver­bren­nungs­an­la­gen, Raum­luft­heiz­ge­rä­te und Hei­zun­gen soll­ten Sie un­be­dingt jähr­lich von ei­nem Fach­mann prü­fen und war­ten lassen.
  • Be­ach­ten Sie stets Ge­brauchs­an­wei­sun­gen und Ver­wen­dungs­vor­schrif­ten von Ver­bren­nungs­ge­räten.
  • Schorn­stei­ne und Rauch­roh­re soll­ten re­gel­mä­ßig von ei­nem Fach­mann un­ter­sucht werden.
  • Las­sen Sie nie­mals das Au­to in ge­schlos­se­nen Räu­men lau­fen, auch nicht kurzzeitig.
  • Gril­len Sie nicht in ge­schlos­se­nen Räu­men (ein Raum gilt auch dann als ge­schlos­sen, wenn ei­ne Sei­te of­fen ist).

Rauchmelder

Wie wich­tig ein Rauch­mel­der sein kann, be­weist die Sta­tis­tik: Jähr­lich bre­chen in Deutsch­land na­he­zu 200.000 Brän­de aus. Häu­fig sind auch tech­ni­sche De­fek­te Brand­aus­lö­ser, die ins­be­son­de­re in Pri­vat­haus­hal­ten zu ei­ner töd­li­chen Fal­le wer­den können.

Rotes Warnlicht leuchtet an der Wand.

Die ak­tu­el­le Ge­setz­ge­bung sieht in al­len Bun­des­län­dern die In­stal­la­ti­on von Rauch­warn­meldern vor. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Rauch­mel­der­pflicht ist je­doch un­ter­schied­lich und wird in den je­wei­li­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen ge­re­gelt. Die­se ent­hal­ten die spe­zi­fi­schen Vor­schrif­ten zur In­stal­la­ti­on und War­tung der Rauch­melder. Die Ver­ant­wor­tung für die In­stal­la­ti­on liegt grund­sätz­lich beim Ei­gent­ümer be­zie­hungs­wei­se Ver­mie­ter, wäh­rend die Zu­stän­dig­keit für die Wartung je nach Bun­des­land auch beim Mie­ter lie­gen kann.

Wo ge­nau Rauch­mel­der an­ge­bracht wer­den müs­sen va­rriert eben­efalls je nach Bun­des­land. Über­grei­fend lässt sich zusam­men­fas­sen: je­weils ein Rauch­warn­mel­der für je­des Zim­mer, in dem Men­schen schla­fen so­wie für al­le Flu­re, die als Flucht- oder Ret­tungs­weg die­nen. Teils wer­den Rauch­warn­mel­der auch all­ge­mein für al­le Auf­ent­halts­räu­me gefordert.

Wartung von Rauchmeldern

Als Ei­gent­ümer sind Sie selbst für die War­tung von Rauch­mel­dern ver­ant­wort­lich. Wer für ei­ne War­tung von Rauch­mel­dern in Miet­woh­nun­gen ver­ant­wort­lich ist, un­ter­schei­det sich in Deutsch­land je­doch von Bun­des­land zu Bundesland.

Wie häu­fig ei­ne War­tung ge­nau durch­ge­führt wer­den muss, kön­nen Sie der Be­die­nungs­an­lei­tung des Mel­ders ent­neh­men. Die An­wen­der­norm DIN 14676 be­sagt je­doch, dass die War­tung min­des­tens al­le 12 Mo­na­te er­fol­gen muss. Ein Aus­tausch ist al­le 10 Jah­re per Ge­setz vorgeschrieben.

Je nach Her­stel­ler fin­den Sie zu­dem auf der Un­ter­sei­te des Ge­rä­tes – in der Re­gel bei Mel­dern mit fest ein­ge­bauter Li­thi­um­bat­te­rie – so­wohl das Her­stell- als auch das Austausch­datum.

Um die ent­spre­chen­den Funk­tio­nen ord­nungs­gemäß zu über­prü­fen, reicht ein Drü­cken des Test­knop­fes nicht aus. Mit ei­ner zu­sätz­li­chen Sicht­prü­fung wird kon­trol­liert, ob die Rauch­ein­tritts­öffnung frei ist, der Mel­der frei von äu­ßer­lich sicht­ba­ren De­fek­ten ist und die Po­si­tio­nie­rung wei­ter­hin sinn­voll ist.

Prin­zi­pi­ell kön­nen Sie selbst die Kon­trol­le und War­tung durch­füh­ren. Es ist je­doch emp­feh­lens­wert, die­se le­bens­wich­ti­ge Über­prü­fung jähr­lich von ei­nem Fach­be­trieb durch­füh­ren zu las­sen. Be­ach­ten Sie au­ßer­dem, dass die ver­ant­wort­li­che Per­son haf­tet, falls im Brand­fall der Rauch­mel­der sei­nen Dienst versagt. Aus­nah­me: Es kann die jähr­li­che Prü­fung durch ei­nen Fach­be­trieb nach­ge­wie­sen werden.

Achten Sie auf Qualitätssiegel

Be­reits beim Kauf soll­ten Sie auf ver­schie­de­ne Prüf- und Qua­li­täts­zeichen ach­ten, die Ih­nen ge­prüf­te Si­cher­heit und Lang­lebigkeit des Ge­rä­tes garantieren:

  • Qualitätszeichen „Q“ – steht euro­pa­weit für hoch­wer­tige, zu­ver­läs­si­ge und lang­le­bi­ge Rauch­mel­der mit re­du­zier­ten Fehlalarmen
  • CE-Zeichen – be­deu­tet, dass die Min­dest­an­for­de­run­gen der DIN EN 14604 ein­ge­hal­ten werden
  • VdS-Prüfzeichen
  • Kriwan-Logo

Unterschied Rauchmelder und Rauchwarnmelder

Die Be­grif­fe Rauch­mel­der und Rauch­warn­mel­der wer­den um­gangs­sprach­lich sy­no­nym ver­wen­det. Es gibt je­doch ei­nen deut­li­chen Un­ter­schied in Ih­rer Funktion.

Der Rauch­warn­melder warnt sei­ne Um­ge­bung un­mit­tel­bar über ei­nen in­te­grier­ten Lautsprecher. Der (Funk-)Rauch­melder hin­ge­gen ist Teil ei­ner kom­plet­ten Brand­mel­de­an­la­ge. Er warnt nicht sein un­mit­tel­ba­res Um­feld, son­dern sen­det ei­nen Alarm an ei­ne zen­tra­le Stel­le, bei­spiels­wei­se die Feuer­wehr. Mo­der­ne Sys­te­me sen­den Ih­nen so­gar In­for­ma­tio­nen auf Ihr Smartphone. In­te­grie­ren Sie Ihr Rauch­mel­de­sys­tem in Ihr Smart Home, kön­nen bei ei­nem Brand vor­de­fi­nier­te Sze­nen aus­gelöst wer­den, wie zum Bei­spiel das Hoch­fah­ren der Roll­la­den, um Flucht­mög­lich­kei­ten zu eröffnen.


Wassermelder

Star­ke Re­gen­fäl­le, Rohr­brü­che oder Fehl­funk­tio­nen von Ge­rä­ten, die mit Was­ser ar­bei­ten, kön­nen zu gra­vie­ren­den Sach­schäden führen.

Was­ser­mel­de­sys­te­me hel­fen Ih­nen, sol­che Ge­fah­ren recht­zei­tig zu erkennen. Sie wer­den in der Nä­he der po­ten­zi­el­len Ge­fah­ren­quel­len wie z. B. Wasch­ma­schi­ne, Ge­schirr­spü­ler oder Warm­was­ser­ge­rä­ten in­stal­liert. So­wohl in ge­fähr­de­ten Kel­ler­räu­men, als auch in Haus­wirt­schafts­räu­men und Ba­de­zim­mern ma­chen Was­ser­mel­de­sys­te­me Sinn, um dem Schlimmsten vorzubeugen.

Mo­der­ne Was­ser­mel­de­sys­te­me sen­den ei­ne War­nung auf Ihr Smartphone, so­bald die­se Zu­hau­se aus­lösen. Bei ei­ni­gen Sys­te­men ist es so­gar mög­lich, di­rekt über das Smartphone die Was­ser­zu­fuhr über die Haupt­was­ser­lei­tung ab­zu­stel­len. Die­se in­tel­li­gen­te Lö­sung ge­hört in den Be­reich Smarthome und bie­tet ei­ne völ­lig neue Kontrolle.


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